Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • die Urschrift (Originalschriftstück)
  • die ihr entsprechende zu beglaubigende Kopie

Legen Sie bei der zuständigen Stelle das Originalschriftstück und die entsprechende Anzahl Kopien vor. Diese Kopien werden dann von der zuständigen Stelle mit dem Original verglichen. Stimmen die Dokumente überein, wird auf der Kopie ein Beglaubigungsvermerk angebracht.

Hinweis: Nur in wenigen Fällen macht die zuständige Stelle selbst die Kopie(n). Diese müssen Sie zusätzlich zur anfallenden Gebühr bezahlen.

Sie können persönlich zu der zuständigen Stelle gehen oder eine Vertretung schicken. Der vertretenden Person müssen Sie eine schriftliche Vollmacht erteilen. Im Einzelfall kann die Urkunde mit der Post an die zuständige Stelle zugesandt werden.

  • 4,90 € für die erste Beglaubigung
  • 1,90 € pro Kopie (gerne können Sie die Kopie und das Original mitbringen)

ohne Termin zu den Öffnungszeiten unterlagen vorbeibringen 

Bürgerbüro der Gemeinde Brigachtal.

Außnahmen: Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde) können im Bürgerbüro NICHT beglaubigt werden. Hier ist das Standesamt des Ereignisortes zuständig.