Das Verfahren zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP 2009) der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen ist noch nicht ganz abgeschlossen.
Die Offenlage des Planentwurfs fand bereits im Herbst 2023 statt. Der abschließende Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft zur Flächennutzungsplanänderung steht aufgrund vertiefender Umweltuntersuchungen noch aus, ebenso die notwendige Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg.
Bereits im Juli 2022 hatte die Gemeinde die Fortsetzung des Verfahrens bei der Verwaltungsgemeinschaft beantragt. Anschließend wurden geeignete Fachbüros mit der notwendigen Umweltprüfung, einer schalltechnischen Untersuchung sowie einer Vorentwurfsplanung zur Erschließung des Gewerbegebietes „Kreuzäcker“ beauftragt.
Aufgegriffen wurden im Rahmen der Abwägung die Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit und der Fachbehörden aus der bereits 2018 erfolgten frühzeitigen Beteiligung zu Vogelschutz, Biotope, Immissionsschutz Wohnen, Flächenbedarfsnachweis, Freiraum und Landschaftsschutz, Steinbruch, Verkehrsanbindung und Hochspannungsleitung.
Die Ergebnisse wurden in den Planentwurf eingearbeitet und dieser mit dem Regierungspräsidium Freiburg als Genehmigungsbehörde vorabgestimmt.
Nachdem sich abzeichnet hatte, dass die zur verkehrlichen Erschließung des ursprünglich ca. 11,7 ha großen Plangebietes vorgesehene „Anbindung Ost“ kurz- bis mittelfristig nicht umsetzbar sein wird, andererseits aber ein dringender Bedarf an weiteren Gewerbeflächen besteht, wurde das Plangebiet einschließlich des Korridors für die Zufahrt über die Schützenstraße/Steinbruchauffahrt auf ca. 7 ha reduziert.
Der Flächennutzungsplan ist als vorbereitender Bauleitplan die Grundlage für die Aufstellung eines konkreten Bebauungsplanes als verbindlicher Bauleitplan durch die Gemeinde.
Die Gemeinde hat die Möglichkeit, den örtlichen Bebauungsplan im Parallelverfahren zum FNP aufzustellen. Die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens hat der Gemeinderat am 14.05.2054 beschlossen.
Nach Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg im Dezember 2020 ist die 22. Änderung des FNP 2009 zur Ausweisung der Wohnbaufläche „Gaisberg-Süd“ seit Januar 2021 rechtskräftig.
Im Hinblick auf die priorisierte Entwicklung des Neubaugebietes „Arenberg“ im Ortsteil Klengen sind die weiteren Planungen mittels Aufstellung eines örtlichen Bebauungsplanes für dieses Gebiet derzeit zurückgestellt.