Flurneuordnung Brigachtal

Flurneuordnung Überauchen

Die Flurneuordnung Brigachtal-Überauchen geht nach der vorläufigen Besitzeinweisung und Aufstellung des Zusammenlegungsplans auf die Zielgerade.

Das Verfahrensgebiet umfasst 668 Hektar mit 173 Teilnehmern und 1173 Flurstücken (Alter Bestand) bzw. 151 Teilnehmer und 521 Flurstücke (Neuer Bestand).
Der "Alte Bestand" stellt den Zustand dar, wie ein Gebiet vor seiner Neugestaltung aussah.
Der "Neue Bestand" gibt den überarbeiteten Zustand nach der Flurneuordnung wieder.

Insgesamt über 10 Kilometer des landwirtschaftlichen Wegenetzes wurden zwischen 3,0 und 3,5 Meter Fahrbahnbreite ausgebaut. Die Gesamtkosten allein für den Wegebau betragen ca. 1,9 Millionen Euro bei einem Fördersatz von 77 % aus der Flurneuordnung.

Im Zuge der im Herbst 2022 durchgeführten vorläufigen Besitzeinweisung gingen der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der Grundstücke, wie in den Abfindungsvereinbarungen festgelegt, auf die neuen Berechtigten über.

Die Bekanntgabe des Zusammenlegungsplans ist im Herbst 2024 vorgesehen.
Der Zusammenlegungsplan fasst die Ergebnisse des Flurneuordnungsverfahrens zusammen. Er bestimmt, wie das Flurneuordnungsgebiet tatsächlich und rechtlich neu gestaltet wird. Er besteht aus Karten, Verzeichnissen und einem textlichen Teil und enthält u. a. den Nachweis über die alten und neuen Grundstücke der Beteiligten, die Rechtsverhältnisse, den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan und die Regelung sonstiger Rechtsverhältnisse. Auch die noch zu leistenden oder empfangenden Geldzahlungen sind im Zusammenlegungsplan geregelt.

Aktuelle Informationen und Karten zum Verfahren gibt es auch auf der Homepage des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung (LGL).

Kenndaten des Flurneuordnungsverfahrens

Verfahrensfläche668 ha
Anzahl Grundstückseigentümer alt173
Anzahl Grundstückseigentümer neu151
Anzahl Flurstücke alt1173
Anzahl Flurstücke neu521
Investitionsvolumen insgesamt2,37 Mio. Euro

davon:

 
  • Wege-/Wasserbau
1,92 Mio. Euro
  • Landschaftspflege/Erholungswesen
0,12 Mio. Euro
  • Zuschuss (77%)
1,82 Mio. Euro

Verfahrensablauf

Anordnung und Vorstandswahl2012
Wertermittlung der Grundstücke2013
Aufstellung Ausbauplan2016
Genehmigung Ausbauplan2017
Ausbau der Wege2018 / 2019
Vorläufige Besitzeinweisung2022
Aufstellung Zusammenlegungsplan2023

Bekanntgabe Zusammenlegungsplane

2024

Flurneuordnung Klengen - Kirchdorf

Mit der Flurneuordnung Klengen-Kirchdorf ist ein weiteres Großprojekt in der Gemeinde eingeleitet worden, das sich über etliche Jahre erstrecken wird.

Bereits 2018 wurde das Verfahren zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Flächen und des landwirtschaftlichen Wegenetzes vom Gemeinderat auf den Weg gebracht und bei einer Informationsversammlung für die beteiligten Grundstückseigentümer hat sich die Mehrheit für das Projekt ausgesprochen.

Für die förmliche Anordnung (bzw. den offiziellen Start des Flurneuordnungsverfahrens) durch die obere Flurneuordnungsbehörde (LGL - Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung), hat der Gemeinderat im September 2022 die notwendigen Beschlüsse insbesondere zur Finanzierung und Kostenbeteiligung gefasst.
Einstimmig hat der Gemeinderat bei einem Gesamtkostenrahmen von ca. 6,60 Millionen Euro und einer voraussichtlichen Förderung des Landes von 77% einer prozentualen Kostenbeteiligung des Eigenanteils von 23 % zugestimmt. Die Deckelung der Kosten für die Eigentümer soll - ähnlich wie im Verfahren Brigachtal-Überauchen - bei 350 €/ha liegen und nach Abstimmung mit der Landwirtschaft auch nicht erhöht werden. Das bedeutet, dass die Gemeinde bei einer Verfahrensfläche von ca. 1006 ha einen Betrag in Höhe von ca. 1.267.000 € übernimmt. Die Kosten wurden in die mittelfristige Finanzplanung ab 2024 ff aufgenommen.

Die Gemeinde Brigachtal verpflichtet sich zudem, zur Sicherstellung eines ökologischen Mehrwerts in der geplanten Flurneuordnung, 1 % der geplanten Verfahrensfläche aus ihrer Einlage bzw. durch Zukauf in der Flurneuordnung bereitzustellen. Die Verfahrensfläche beträgt ca. 1006 ha, 1 % hieraus umfasst ca. 10 ha. Es wird angestrebt diesen Anteil größtmöglich mit dem Einsatz ihres Ökokontos zu bewältigen.

Von Seiten der unteren Flurneuordnungsbehörde sind inzwischen die agrarstrukturelle Vorplanung, die ökologische Voruntersuchung und weitere Vorleistungen für die Anordnung erfolgt. Die Bedenken und Anregungen wurden mit zahlreichen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt und mit den Eigentümern in der Aufklärungsversammlung im November 2022 besprochen.

Die förmliche Anordnung des Verfahrens (auch als Flurbereinigungsbeschluss bekannt) erfolgte am 17.01.2023 durch die obere Flurbereinigungsbehörde (LGL) und wurde am 09.02.2023 im Mitteilungsblatt von Brigachtal öffentlich bekannt gegeben.
Aufgrund von Widersprüchen gegen die Anordnung verzögert sich die Verfahrensbearbeitung.
Erst wenn die Widersprüche geregelt sind und die Anordnung rechtskräftig ist, können die weiteren Schritte im Verfahren durchgeführt bzw. eingeleitet werden. Darunter zählen die Beteiligtenermittlung, die Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft, Ökologische Untersuchungen, die Wertermittlung der Grundstücke und die umfangreichen Schritte zur Planung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan. Bis zur Umsetzung dieser Planung werden also noch einige Jahre ins Land gehen.

Aktuelle Informationen und Karten zum Verfahren gibt es auch auf der Homepage des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung (LGL)