Chronologie bis 1995

Verkehrsplanung Brigachtal

Wichtige Eckdaten

A: Brigachtal-Umgehungsstraße

Anfang 70er Jahre

Erste Überlegungen zu einer Brigachtal-Umgehungsstraße

1973 - 1985

„Bürgervereinigung zur Herstellung der Verkehrssicherheit im

Raum Brigachtal e.V.“

(Bürgerinitiative VS-Marbach/Brigachtal, Auflösung 1985)

1976

Kreistag beschließt Bau der Brigachtalumgehung als Kreisstra­ße, nachdem Land BW Trägerschaft ablehnt

(85% Landesmittel stehen bereit, Kostenschätzung zunächst 12 Mio. DM, später wg. zus. Brücken ca. 18 Mio. DM)

04. April 1977Antrag des Schwarzwald- Baar- Kreises auf Planfeststellung für den Neubau der K 5713/5714 / Umgehungsstraße im Brigachtal beim Regierungspräsidium Freiburg
20. September 1979Ablehnung Planfeststellung durch Regierungspräsidium (Öko­logische Probleme, fragliche Entlastungswirkung durch Neubau B33 Marbach-Nord, Bedenken aus Donaueschingen-Grüningen, ...)
23. Oktober 1979Landkreis klagt gegen das Land Baden-Württemberg / Regie­rungspräsidium Freiburg gegen die Ablehnung der Planfeststel­lung K 5713/5714 / Brigachtalumgehungsstraße, vom 20.09.1979.
16. Januar 1980Landkreis stellt beim Regierungspräsidium Freiburg den Antrag, den Ausbau der K 5712 vom Planfeststellungsverfahren für die Brigachtalumgehung abzutrennen und für diesen Streckenab­schnitt einen gesonderten Planfeststellungsbeschluss zu erlas­sen.
30. Januar 1980Das Regierungspräsidium Freiburg beantragt bei der Landes-anwaltschaft beim Verwaltungsgericht Freiburg, die Klage des Landkreises abzuweisen.
06. Februar 1980Die Landesanwaltschaft beantragt beim Verwaltungsgericht, die Klage abzuweisen.
16. Februar 1981Die Klage des Landkreises zur Planfeststellung der Brigach-talumgehungsstraße wird vom Verwaltungsgericht in der münd­lichen Verhandlung vom 16. Dezember 1980 abgewiesen.
03. März 1981

Landkreis SBK legt gegen den Beschluss des Verwaltungsge­richts Berufung beim VGH Baden-Württemberg ein.

11. Mai 1981Die Landesanwaltschaft beantragt im Namen des Landes die Zurückweisung der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg.
26. November 1981Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsge­richts Freiburg vom 16. Dezember 1980 wird vom Verwaltungs­gerichtshof Baden-Württemberg zurückgewiesen.
Ca. 1980/1982Neubau der B33 Marbach-Nord, dadurch Verkehrsentlastung der OD Brigachtal
29.06.1984

Gemeinderatsbeschluss:

Verzicht auf Weiterverfolgung der Brigachtalumgehung, insbe­sondere wegen ökologischer Problematik und mangelnder poli­tischer Durchsetzbarkeit.

B: Steinbruch-Entlastungsstraße Richtung Nordost

1990

Abfallwirtschaftskonzept Schwarzwald-Baar-Kreis:

Zentrale Bauschuttrecycling- und Restedeponie im Steinbruch Klengen.

Forderung Gemeinde Brigachtal:

Zustimmung nur in Verbindung mit Entlastungsstraße Verkehrsgutachten Prof. Schächterle Trassenplanung durch Ing. Büro Greiner

17.06.1991Beschluss Umwelt- und Technischer Ausschuss SBK: Trasse 3 soll ins Genehmigungsverfahren
08.07.1993Beschluss Umwelt- und Technischer Ausschuss SBK: Alternative Trasse 5 soll Grundlage der Planfeststellung werden
Mitte 1991Grundstücksverhandlungen Landkreis mit Eigentümern / an­waltliche Vertretung der Eigentümer/Einwendungen
1992

Beschluss Landreis zur Trennung des Genehmigungsverfah­rens in

a)  Bauschuttrecycling- und Restedeponie

b)  Bau einer Zufahrtsstraße

09.04.1992

Schreiben Gemeinde Brigachtal an Landkreis:

Zustimmung zur Trennung des Verfahrens und Abschluss eines öffentlich rechtlichen Vertrages zwischen Gemeinde und Land­kreis

25.05.1992

Beschluss Umwelt- und Technischer Ausschuss SBK zum Abschluss des öffentlich rechtlichen Vertrages:

Anlage soll erst in Betrieb gehen, wenn Zufahrt geregelt ist.

18.001.1993

Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept SBK/ dezentrales Ent­sorgungskonzept der BRS

Beschluss Umwelt- und Technischer Ausschuss SBK:

(freihändiger Grunderwerb nicht möglich, förmliche Planfeststellung durch Regierungspräsidium unwahrscheinlich,

hohe Kosten für Zufahrt und Basisabdichtung Deponie)

-> Genehmigungsverfahren ruhen lassen (Stopp des Planfeststellungsverfahrens)