Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Die Ausschreibung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum Jahresprogramm 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) wurde im Juni 2024 verkündet. Mit seinen Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen bietet das ELR Kommunen ein attraktives Förderangebot in den genannten Bereichen.  Informationen zum ELR sind unter folgendem Link abrufbar:
 
Antragstellung ELR
 
Förderanträge für private Projekte sind grundsätzlich über die Gemeinde mit den für das ELR vorgesehenen Antragsformularen zu stellen. Den Förderanträgen ist u. a. eine bauantragsreife Planung sowie eine Kostenschätzung des Architekten bzw. Planers beizufügen (vom Bauherrn und dessen Planer vorzubereiten).
Aufgrund der teilweise umfangreichen Vorbereitung erfordert die Antragstellung eine ausreichende Vorlaufzeit.
Förderanträge sind über die Gemeinde an das Landratsamt jährlich bis Ende September einzureichen. Zuvor muss der Gemeinderat in der Regel über die ELR-Antragstellung insgesamt noch entscheiden. Das heißt, dass die Privatanträge mit sämtlichen zugehörigen Unterlagen jeweils zum 01. August fertig gestellt und bei der Gemeinde vorliegen müssen.

Ihr Ansprechpartner