Der Gemeinderat hat am 22.10.2024 den Bebauungsplan „Arenberg“ nach Abwägung der im Zuge der Planoffenlage eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wird mit seiner öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt am 07.11.2024 in Kraft treten.
Bereits im Jahr 2022 war der entsprechende Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst worden. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Juli 2023 gegen die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens gem. § 13b BauGB hatte der Gemeinderat dann im Dezember 2023 beschlossen, das Bebauungsplanverfahren mit Verweis auf die Reparaturklausel des § 215 Baugesetzbuch fortzuführen. Dazu wurden für das laufende Verfahren eine umfassende Umweltplanung mit Umweltbericht und Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung, wie in „regulären“ Bebauungsplanverfahren erarbeitet.
Das Plangebiet ist insgesamt ca. 2,7 ha groß. Nach Abzug der öffentlichen Straßen- und Freiflächen verbleibt eine Nettobaufläche von ca. 1,7 ha für insgesamt 30 Bauplätze, überwiegend für Einzel- und Doppelhäuser sowie zwei Mehrfamilienhäuser.
Aktuell wird die Erschließungsplanung erarbeitet mit dem Ziel, die Tiefbauarbeiten noch über den Winter auszuschreiben, anschließend zu vergeben und die bauliche Erschließung im nächsten Jahr zeitnah beginnen zu können.
Die konkrete Zeitschiene zur Bildung der Bauplätze, die Entscheidung über die Bauplatzpreise und den Start des Vergabeverfahrens steht insofern noch nicht fest.