Unerlaubte Feldwegebefahrung

Gemeindemitteilung

In letzter Zeit erreichen das Ordnungsamt vermehrt Hinweise darauf, dass die für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrten Feldwege unberechtigt genutzt werden.

Dies betrifft insbesondere die Feldwege in Verlängerung der Bad Dürrheimer Straße und der Hilbengasse in Kirchdorf, sowie die Mittelbergstraße in Klengen. Diese Wege sind durch die entsprechende Beschilderung gekennzeichnet und dienen ausschließlich der Bewirtschaftung von Feldgrundstücken. Wir fordern die Kraftfahrzeugführer auf, dies künftig zu unterlassen.

Wir weisen darauf hin, dass hier künftig verstärkt Kontrollen durchgeführt werden. Die Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.