Wohnbaufläche "Arenberg"

Bebauungsplanverfahren

Entwurfsfeststellung und Planoffenlage ist erfolgt – Satzungbeschluss steht noch aus

Bebauungsplan Entwurf vom 30.04.2024

Der Gemeinderat hat am 14.05.2024 den Bebauungsplanentwurf „Arenberg“ und dessen Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) beschlossen. Die Planoffenlage ist in der Zeit vom 31.05.2024 bis 01.07.204 erfolgt.

Bereits im Jahr 2022 war der entsprechende Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst worden. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Juli 2023 gegen die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens gem. § 13b BauGB hatte der Gemeinderat dann im Dezember 2023 beschlossen, das Bebauungsplanverfahren mit Verweis auf die Reparaturklausel des § 215 Baugesetzbuch fortzuführen. Dazu wurden für das laufende Verfahren  eine umfassende Umweltplanung mit Umweltbericht und Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung, wie in „regulären“ Bebauungsplanverfahren erarbeitet.
Das Plangebiet ist insgesamt ca. 2,7 ha groß. Nach Abzug der öffentlichen Straßen- und Freiflächen verbleibt eine Nettobaufläche von ca. 1,7 ha für insgesamt 30 Bauplätze, überwiegend für Einzel- und Doppelhäuser sowie zwei Mehrfamilienhäuser. 

Nach Abwägung der Ergebnisse der Planoffenlage wird der Gemeinderat voraussichtlich im Herbst 2024 den Bebauungsplan als Satzung beschließen.
Bis zur tatsächlichen Erschließung des Wohngebietes und Bildung der Bauplätze einschließlich Festlegung der Bauplatzpreise als Voraussetzung für den Start des Vergabeverfahrens wird noch geraume Zeit vergehen.