Bürgermeisterwahl 2018
Wahlergebnis
Michael Schmitt bleibt Bürgermeister
Bei der Bürgermeisterwahl am Sonntag, 28.10.2018 wurde Michael Schmitt im ersten Wahlgang mit 90,89 % in seinem Amt bestätigt und wird somit seine zweite Amtszeit antreten. Der erste Bürgermeisterstellvertreter und Gemeindewahlausschussvorsitzende, Theo Effinger, konnte das Wahlergebnis bereits um 18.40 Uhr bekannt geben. Landrat Sven Hinterseh, Bundestagsabgeordneter Thorsten Frei sowie Landtagsabgeordneter Karl Rombach, die Bürgermeisterkollegen Jörg Frey, Andreas Braun, Walter Klumpp, Torben Dorn und Martin Ragg, der Brigachtaler Gemeinderat, die Mitarbeiter der Verwaltung und zahlreiche anwesende Bürgerinnen und Bürger gehörten zu den ersten Gratulanten. Der Musikverein Brigachtal beglückwünschte und begeisterte mit einigen Stücken im Rathausfoyer. Michael Schmitt musste hier kurzerhand den Job des Dirigenten übernehmen und meisterte die Aufgabe mit Bravour. Im Sitzungssaal des Rathauses ließ man anschließend den Abend mit einer kleinen Wahlparty ausklingen.
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl
am 28. Oktober 2018
1. Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin bekannt gemacht:
1.1 Zahl der Wahlberechtigten: 4.212
Zahl der Wähler: 1.876
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 120
Zahl der gültigen Stimmzettel: 1.756
Zahl der gültigen Stimmen: 1.756
1.2 Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Familienname, Vorname |
Anschrift (Hauptwohnung) |
Stimmen |
---|---|---|
Schmitt, Michael |
Hochstr. 17, 78086 Brigachtal |
1.596 |
Miller, Fridi |
Brunnenwiesenstr. 8, 71063 Sindelfingen |
71 |
Löw, Jens |
24 |
|
Effinger, Theobald |
8 |
|
Kleiser, Dennis |
7 |
|
Sonstige |
50 |
1.3 Der Bewerber
Michael Schmitt
hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Er ist somit zum Bürgermeister gewählt.
2. Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerber
Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen, erhoben werden.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens
43 Wahlberechtigte beitreten.
Brigachtal, den 31. Oktober 2018
gez. Theobald Effinger
1. stellv. Bürgermeister