Grundsteuer

Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: die bisherige Einheitsbewertung ist nicht mehr verfassungskonform. Es ist eine umfassende Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe notwendig.

Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 01. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus.

Was ist als Grundstückseigentümer im Jahr 2022 zu tun:

  1. Registrierung bei ELSTER elster.de
  2. Abgabe der Feststellungserklärung zum 01.01.2022 über ELSTER. Die elektronischen Formulare werden am dem 01. Juli 2022 bereitgestellt.

Information über die Bodenrichtwerte sowohl für städtebauliche Zwecke als auch für die Berechnung der Grundsteuer finden Sie hier: Bekanntmachung der Bodenrichtwerte

Die ausführlichen Hinweise der Grundsteuerreform werden nachstehend zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen finden Sie auf https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu

Erklärvideo

Hinweise zur Grundsteuerreform (1,161 MB) - insbesondere zu den im Jahr 2022 notwendigen Schritten