Bitte Wiesen und Felder nicht mehr betreten

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es für landwirtschaftliche Flächen ein Betretungsrecht mit Ausnahmen gibt. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nicht betreten werden.

Nutzzeit ist der Zeitraum zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also der Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober. Wer Tiere, für die er verantwortlich ist, außerhalb eingezäunter Grundstücke ohne genügend Aufsicht oder Sicherung lässt und dadurch die Nutzung eines fremden landwirtschaftlichen Grundstücks gefährdet wird, handelt ordnungswidrig.

Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Befahren der Feldwege von Privatpersonen sowie das Parken im Feld nicht gestattet ist.