Flächennutzungsplan - Fortschreibung

Gewerbefläche “Kreuzäcker“

32. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP 2009) – Gewerbegebiet „Kreuzäcker“

Schwarz-weiß Karte mit farbiger Umrandung um Gebiet "Kreuzäcker" und Zahl 32.01 die viereckig eingerahmt ist.
Gewerbefläche „Kreuzäcker“

Das Verfahren zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP 2009) der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen geht weiter.

Der Gemeinsame Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft VS hat am 13.07.2023 die Offenlage des Planentwurfes und die Beteiligung der Fachbehörden beschlossen. Die Planoffenlage ist abgeschlossen, über die Berücksichtigung der Ergebnisse wird im Rahmen der Abwägung im weiteren Verfahren entschieden. Der abschließende Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses zur Flächennutzungsplanänderung steht noch aus, ebenso die notwendige Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg.

Überschrift des Bildes ist 32. FNP Änderung Gewerbegebiet "Kreuzäcker" und in roter Schrift "B-Plan Vorentwurf 2023". Weißer Hintergrund. Farbig markierte Fläche mit gestrichelter Umrandung.

Zum Hintergrund:
 
Bereits im Juli des letzten Jahres hatte die Gemeinde die Fortsetzung des Verfahrens bei der Verwaltungsgemeinschaft beantragt. Anschließend wurden geeignete Fachbüros mit der Erstellung der notwendigen Umweltprüfung, einer schalltechnischen Untersuchung sowie einer Vorentwurfsplanung zur Erschließung des Gewerbegebietes „Kreuzäcker“ beauftragt.
Aufgegriffen wurden im Rahmen der Abwägung die Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit und der Fachbehörden aus der bereits 2018 erfolgten frühzeitigen Beteiligung zu Vogelschutz, Biotope, Immissionsschutz Wohnen, Flächenbedarfsnachweis, Freiraum und Landschaftsschutz, Steinbruch, Verkehrsanbindung und Hochspannungsleitung.
Die Ergebnisse wurden in den Planentwurf eingearbeitet und dieser mit dem Regierungspräsidium Freiburg als Genehmigungsbehörde vorabgestimmt.

Nachdem sich schon im vergangenen Jahr abzeichnet hatte, dass die zur verkehrlichen Erschließung des ursprünglich ca. 11,7 ha großen Plangebietes vorgesehene „Anbindung Ost“ kurz- bis mittelfristig nicht umsetzbar sein wird, andererseits aber ein dringender Bedarf an weiteren Gewerbeflächen besteht, wurde das Plangebiet einschließlich des Korridors für die Zufahrt über die Schützenstraße/Steinbruchauffahrt auf ca. 7 ha reduziert.

Der Flächennutzungsplan ist als vorbereitender Bauleitplan die Grundlage für die Aufstellung eines konkreten Bebauungsplanes als verbindlicher Bauleitplan durch die Gemeinde.
Die Gemeinde hat die Möglichkeit, den örtlichen Bebauungsplan im Parallelverfahren zum FNP aufzustellen. Über die Einleitung dieses Verfahrens per Aufstellungsbeschluss wird der Gemeinderat in nächster Zeit entscheiden. Im Zuge des FNP-Verfahrens ist bereits ein erster Bebauungsplan-Vorentwurf erstellt worden.

Wohnbaufläche „Gaisberg-Süd“

22. Änderung des FNP 2009

In der Mitte sind Häuser auf grünem Untergrund. Links ist ein violetter Balken. Rechtsunten ist auch violett sowie eine markierte Fläche durch gelbgestrichelte Linien.

Nach Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg im Dezember 2020 ist die 22. Änderung des FNP 2009 zur Ausweisung der Wohnbaufläche „Gaisberg-Süd“ seit Januar 2021 rechtskräftig.
Das FNP-Änderungsverfahren für das angestrebte Wohnbaugebiet „Gaisberg-Süd“ hatte sich aufgrund notwendiger Umweltprüfungen verzögert. Im Rahmen der schon Ende 2016 erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden waren Einwendungen der Anlieger und auch Stellungnahmen der Fachbehörden bezüglich des Vogelschutzgebietes und des Artenaufkommens bei der Verwaltungsgemeinschaft eingegangen. Auch Waldumwandlung, Naherholung, Bedarfsnachweis sowie die Alternativenprüfung waren zu behandeln.
 
Über die Einleitung des örtlichen Bebauungsplanverfahrens auf dieser Grundlage wird der Gemeinderat noch entscheiden.